Kontowechsel wird deutlich einfacher

Kontowechsel wird deutlich einfacher

Mit dem 18. September 2016 tritt das sogenannte Verbraucherzahlungskontogesetz, kurz VZKG, in Kraft. Dabei wird eine EU-Richtlinie zu Zahlungskonten umgesetzt, um die Informationspflichten von Banken gegenüber (neuen) Kunden zu vereinheitlichen. Außerdem regelt das VZKG den einfacheren Kontowechsel auch über Landesgrenzen hinweg.

Kontowechsel leicht gemacht

Hinweis: Die folgenden Informationen gelten für einen nationalen Kontowechsel, also von einer österreichischen zu einer anderen österreichischen Bank. Welche Services Ihnen bei einem grenzüberschreitenden Kontowechsel zustehen, erfahren Sie hier.

Wer sich nach eingehender Prüfung der Vergleichsangebote für eine neue Bank entscheidet, bekommt in Zukunft sowohl vom neuen als auch alten Anbieter Hilfe. Welche Leistungen die Bank übernimmt und welche Fristen es dabei einzuhalten gilt, erfährt man vorab.

Der Konsument füllt dann ein Formular aus, mit dem er die neue Bank ermächtigt, den Kontowechsel durchzuführen. Dort gibt er auch ein Datum an, ab dem das neue Konto quasi „wirksam“ werden soll. Die neue Bank kümmert sich dann um folgende Punkte:

  • Eine Liste über alle laufenden bzw. wiederkehrenden Zahlungsbewegungen der letzten 13 Monate auf dem alten Konto (Daueraufträge, Lastschriften, regelmäßige Überweisungen, etc.) vom ehemaligen Anbieter einholen.
  • Diese Daueraufträge, Lastschriften, Überweisungen etc. – sofern möglich – im neuen Konto einrichten/akzeptieren.
  • Die darin involvierten Personen bzw. Firmen (Zahler oder Zahlungsempfänger) über die neue Kontoverbindung des Konsumenten informieren. Möchte er dies selbst übernehmen, bekommt er von der Bank ein Musterschreiben.

Die alte Bank muss die angeforderte Liste innerhalb von fünf Werktagen nach Aufforderung an die neue Bank übermitteln. Weiters muss sie ab dem vom Konsumenten genannten Datum sämtliche Zahlungsbewegungen auf dem alten Konto ablehnen bzw. stornieren und den verbleibenden positiven Saldo auf das neue Konto überweisen. Die alte Bank schließt das Konto, entweder mit demselben Datum oder nach Ablauf einer etwaigen Kündigungsfrist.

Die Informationen zu den diversen Zahlungsbewegungen sind der neuen Bank unentgeltlich zu übermitteln. Das bedeutet, dass die alte Bank weder dem Konsumenten, noch der neuen Bank etwas dafür verrechnen darf. Für die Kündigung des Kontos dürfen nur dann (angemessene) Entgelte für den Konsumenten anfallen, wenn dies bei Abschluss des alten Kontos vertraglich festgelegt worden ist oder der Rahmenvertrag für weniger als zwölf Monate abgeschlossen wurde.

Quelle: europakonsument.at

 

Jetzt Gratis-Girokonto eröffnen! Damit sparen Sie ca. 100 – 150 Euro pro Jahr.

Wir arbeiten im Bereich der Bankkonten mit der Hellobank zusammen. Folgende Konten können Sie über uns eröffnen:

  • Gehaltskonto: Dieses Girokonto beinhaltet Gratis-Bankomatkarte, Gratis-Kreditkarte, Gratis-Kontoführung, usw.
  • Pensionskonto: Dieses Girokonto beinhaltet Gratis-Bankomatkarte, Gratis-Kreditkarte, Gratis-Kontoführung, usw.
  • Studentenkonto: Dieses Girokonto beinhaltet Gratis-Bankomatkarte, Gratis-Kontoführung, usw.
  • Topzins Konto: Dieses kostenlose Sparkonto bietet 0,3% Zinsen p.a.

Interesse? Rufen Sie uns an unter 0664 25 56 284 oder schicken Sie ein Email an info@www.pfb.co.at.